Verpflegungsmehraufwand Bei Doppelter Haushaltsführung: Dauer & Regeln

by Jhon Lennon 71 views

Hey, was geht ab, Leute! Wenn ihr euch schon mal mit dem Thema doppelte Haushaltsführung auseinandersetzen musstet, dann wisst ihr, dass das Ganze ziemlich komplex werden kann. Aber keine Sorge, wir kriegen das zusammen hin! Heute tauchen wir tief in die Materie des Verpflegungsmehraufwands ein und klären die brennendste Frage: Wie lange könnt ihr das eigentlich geltend machen? Haltet euch fest, denn das wird informativ und hoffentlich auch ein bisschen unterhaltsam!

Was genau ist eigentlich Verpflegungsmehraufwand?

Bevor wir uns den Details widmen, lass uns kurz klären, was wir hier überhaupt meinen. Stellt euch vor, ihr müsst aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt führen. Das bedeutet, ihr habt eure Hauptwohnung, wo eure Familie oder euer Lebensmittelpunkt ist, und eine Zweitwohnung am Arbeitsort. Weil ihr nicht zu Hause esst, entstehen euch natürlich zusätzliche Kosten für Verpflegung. Genau diese Mehrkosten, die über die Kosten einer Verpflegung im eigenen Haushalt hinausgehen, nennt man Verpflegungsmehraufwand. Das Finanzamt erkennt diese Ausgaben an, allerdings nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen und eben für einen bestimmten Zeitraum. Es ist quasi eine Anerkennung dafür, dass ihr gerade einen Mehraufwand habt, weil ihr nicht in eurem gemütlichen Zuhause schlemmen könnt. Klingt fair, oder? Aber wie bei allem beim Finanzamt, gibt es da ein paar Regeln zu beachten. Und genau darum geht es heute: Wie lange könnt ihr euch diese kleinen Trostpflaster für eure gesteigerten Essensausgaben sichern?

Die Kernfrage: Wie lange kann ich den Verpflegungsmehraufwand geltend machen?

Das ist die entscheidende Frage, die viele von euch beschäftigt. Die kurze Antwort ist: Nicht unendlich! Es gibt hier klare Grenzen, die das deutsche Steuerrecht setzt. Die wichtigste Regel besagt, dass der Verpflegungsmehraufwand bei einer doppelten Haushaltsführung maximal für die ersten drei Monate nach Aufnahme der auswärtigen Tätigkeitsstätte angesetzt werden kann. Aber Achtung, das ist nur die halbe Miete! Es gibt hier einige wichtige Nuancen und Ausnahmen, die wir uns genauer anschauen müssen, damit ihr hier keinen Fehler macht. Denn wenn man mal ehrlich ist, wer will schon dem Finanzamt freiwillig Geld schenken? Also, lasst uns das mal Schritt für Schritt aufdröddeln, damit ihr bestens informiert seid und eure Steuererklärung ohne Bauchschmerzen rocken könnt. Es geht darum, dass ihr wisst, wann die Uhr tickt und wann ihr euch auf diese steuerlichen Vorteile verlassen könnt. Stellt euch das wie einen Countdown vor, nach dem die Regeln für den Verpflegungsmehraufwand anders werden.

Die 3-Monats-Frist: Ein wichtiger Meilenstein

Die drei Monate sind hier das magische Wort, das ihr euch unbedingt merken solltet. Nach § 9 Abs. 4a Satz 8 Einkommensteuergesetz (EStG) kann der Verpflegungsmehraufwand bei einer doppelten Haushaltsführung nur für die ersten drei Monate der beruflichen Tätigkeit an der auswärtigen Tätigkeitsstätte angesetzt werden. Diese Frist beginnt mit dem Tag, an dem die doppelte Haushaltsführung tatsächlich aufgenommen wird, also ab dem ersten Tag, an dem ihr eure Zweitwohnung am Arbeitsort bezieht und dort beruflich tätig seid. Nach Ablauf dieser drei Monate werden die Verpflegungspauschalen nicht mehr vom Finanzamt anerkannt. Das bedeutet, dass ihr ab dem vierten Monat keine zusätzlichen Pauschalen mehr für eure Verpflegung geltend machen könnt, auch wenn ihr weiterhin eine doppelte Haushaltsführung habt. Diese Regelung soll verhindern, dass Arbeitnehmer dauerhaft von Pauschalen profitieren, die eigentlich für eine vorübergehende und ungewohnte Situation gedacht sind. Es ist eine Art Anreiz, die doppelte Haushaltsführung nicht unnötig in die Länge zu ziehen oder sich an die neue Situation anzupassen. Denkt dran: Wenn ihr umzieht und eine neue Zweitwohnung an einer anderen Tätigkeitsstätte beziehen müsst, beginnt die Dreimonatsfrist für diese neue Tätigkeitsstätte neu. Aber Vorsicht, es gibt hier auch wieder ein paar Stolpersteine, die wir uns später noch ansehen werden, um sicherzustellen, dass ihr hier wirklich alles richtig macht und keine Fristen verpasst oder fälschlicherweise annehmt, dass die Frist neu beginnt, obwohl sie das nicht tut.

Was passiert nach den ersten drei Monaten?

Nachdem die drei Monate um sind, ändert sich die Lage für den Verpflegungsmehraufwand. Ganz einfach gesagt: Es gibt keine Verpflegungspauschalen mehr. Das bedeutet aber nicht, dass ihr jetzt komplett leer ausgeht, wenn ihr beruflich unterwegs seid. Es gibt dann nur noch die Möglichkeit, tatsächliche Kosten für Verpflegung abzusetzen, aber nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen und wenn diese Kosten direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen und nicht mit der doppelten Haushaltsführung selbst. Hier muss man sehr genau aufpassen und die Nachweise sorgfältig führen. Stellt euch vor, ihr seid auf einer Dienstreise und das Unternehmen stellt euch kein Essen zur Verfügung, dann könntet ihr unter Umständen die tatsächlichen Kosten absetzen. Aber bei der doppelten Haushaltsführung nach den drei Monaten ist das Feld für die Verpflegungspauschalen eben zu. Das Finanzamt geht davon aus, dass ihr euch nach dieser Zeit an die neue Situation gewöhnt habt und eure Verpflegungskosten sich denen im eigenen Haushalt annähern. Das ist die offizielle Begründung. Praktisch bedeutet das für euch: Plant eure Ausgaben genau und habt die Dreimonatsfrist immer im Blick. Wenn ihr die Möglichkeit habt, die doppelte Haushaltsführung zu beenden, bevor die Frist abläuft, kann das steuerlich vorteilhafter sein, je nach eurer individuellen Situation. Aber das ist ein anderes Thema. Fürs Erste merkt euch: Nach drei Monaten ist bei den Verpflegungspauschalen erstmal Schluss.

Wann beginnt die Dreimonatsfrist zu laufen?

Okay, Leute, das ist ein super wichtiger Punkt, den viele von euch übersehen! Die Dreimonatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand bei einer doppelten Haushaltsführung beginnt nicht einfach so, wenn ihr euch gerade danach fühlt. Sie startet an dem Tag, an dem die doppelte Haushaltsführung tatsächlich aufgenommen wird. Das bedeutet konkret: Sobald ihr eure Zweitwohnung am Arbeitsort bezieht und dort auch beruflich tätig seid, tickt die Uhr. Einfach nur eine Wohnung mieten, aber noch nicht dort arbeiten, reicht nicht aus. Genauso wenig reicht es, wenn ihr nur mal kurz am Wochenende dort seid, aber eure Haupttätigkeit woanders stattfindet. Es muss eine klare Verbindung zwischen der Zweitwohnung und eurer ersten Tätigkeitsstätte am auswärtigen Ort bestehen und ihr müsst dort auch tatsächlich arbeiten. Stellt euch vor, ihr fangt am Montag an, in eurer neuen Zweitwohnung zu leben und zu arbeiten. Dann läuft die Frist ab diesem Montag. Wenn ihr aber erst am Freitag umzieht, aber erst in der nächsten Woche mit der Arbeit beginnt, dann startet die Frist erst ab dem Montag eurer Arbeitsaufnahme. Also, ganz wichtig: Der Beginn der tatsächlichen beruflichen Tätigkeit an der auswärtigen Tätigkeitsstätte ist der entscheidende Startschuss für die Dreimonatsfrist. Verwechselt das nicht mit dem Beginn des Arbeitsverhältnisses oder dem Mietvertrag! Es geht um den Moment, in dem ihr tatsächlich beruflich dort aktiv seid und die doppelte Haushaltsführung ihren Zweck erfüllt. Wenn ihr euch unsicher seid, wann genau dieser Tag war, dann schaut in eure Arbeitsverträge oder fragt euren Arbeitgeber nach. Eine genaue Dokumentation ist hier Gold wert, denn das Finanzamt wird bei Unklarheiten nachfragen!

Ausnahmen und Sonderfälle: Die Regeln sind nicht immer starr!

Ja, ihr habt richtig gehört, liebe Leute! Auch wenn wir gerade die strenge Dreimonatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand bei der doppelten Haushaltsführung besprochen haben, gibt es tatsächlich ein paar Situationen, in denen diese Regel nicht ganz so starr ist. Das deutsche Steuerrecht hat hier ein paar Schlupflöcher oder besser gesagt, spezielle Regelungen für besondere Fälle eingebaut. Das ist super wichtig zu wissen, denn sonst würdet ihr vielleicht unnötig auf Geld verzichten. Lasst uns mal schauen, wo die Grenzen etwas flexibler sind und wann die Uhr vielleicht doch etwas anders tickt.

Wiederaufnahme der Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte

Das ist ein klassischer Fall, bei dem viele Leute ins Grübeln kommen. Stellt euch vor, ihr wart schon mal an einem bestimmten Ort mit doppelter Haushaltsführung, habt diese beendet und müsst nun nach einiger Zeit wieder an genau derselben Tätigkeitsstätte arbeiten. Die gute Nachricht ist: Die Dreimonatsfrist beginnt in diesem Fall neu zu laufen, wenn seit der Beendigung der vorherigen doppelten Haushaltsführung eine erhebliche Unterbrechung vorliegt. Was eine „erhebliche Unterbrechung“ ist, das ist leider nicht pauschal definiert und wird vom Finanzamt im Einzelfall geprüft. Aber in der Regel gehen die Finanzbeamten davon aus, dass eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen ausreichend ist. Wenn ihr also nach einer längeren Pause wieder an denselben Ort müsst, könnt ihr theoretisch wieder die vollen drei Monate Verpflegungspauschalen geltend machen. Das ist eine coole Sache, denn es berücksichtigt, dass ihr euch nach einer Pause erst wieder neu einfinden müsst und die ungewohnte Situation wieder eintritt. Wichtig ist hier aber die Nachweispflicht. Ihr müsst glaubhaft machen können, dass eine solche Unterbrechung stattgefunden hat und dass es sich tatsächlich um eine Wiederaufnahme der Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte handelt. Also, haltet eure Unterlagen gut zusammen, wenn ihr in so einer Situation seid.

Umzug an eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte

Ein weiterer wichtiger Sonderfall betrifft den Umzug an eine neue auswärtige Tätigkeitsstätte. Wenn ihr also von einem Ort wegzieht, wo ihr eine doppelte Haushaltsführung hattet, und an einen völlig neuen Ort wechselt, wo ihr wieder eine doppelte Haushaltsführung aufnehmen müsst, dann beginnt die Dreimonatsfrist wieder von vorne. Das ist logisch, denn die neue Tätigkeitsstätte ist ja eine neue berufliche Situation, die eine gewisse Eingewöhnungszeit erfordert. Hier ist es wichtig, dass es sich tatsächlich um eine neue und andere Tätigkeitsstätte handelt. Wenn die neue Tätigkeitsstätte nur ein paar Kilometer vom alten entfernt ist und die berufliche Situation im Wesentlichen gleich bleibt, könnte das Finanzamt hier auch anders entscheiden. Aber in der Regel, wenn ihr z.B. von Berlin nach München umzieht und dort eine neue Arbeitsstelle antretet, dann startet die Dreimonatsfrist für den Verpflegungsmehraufwand in München ganz frisch. Auch hier gilt wieder: Sorgfältige Dokumentation ist euer bester Freund. Haltet fest, wann die alte doppelte Haushaltsführung endete und wann die neue begonnen hat, und dass es sich um unterschiedliche Tätigkeitsstätten handelt. So vermeidet ihr Diskussionen mit dem Finanzamt und stellt sicher, dass ihr alle steuerlichen Vorteile bekommt, die euch zustehen.

Kurzfristige Einsätze und Dienstreisen: Das ist KEINE doppelte Haushaltsführung!

Jetzt wird's wichtig, Leute, denn hier wird oft ein großer Fehler gemacht! Kurzfristige Einsätze und Dienstreisen sind nicht dasselbe wie eine doppelte Haushaltsführung. Bei einer Dienstreise seid ihr nur vorübergehend weg und habt keine zweite Wohnung am Arbeitsort. Ihr habt quasi keine feste